Die ZEIT berichtet über einen Uelzener Arzt, der wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln (Methadon), unbegründeten Behandlungen und zu hoher Dosierung zu vier Jahren Haft verurteilt wurde.
Mich beschleicht das Gefühl, dass Uelzener grundsätzlich zunächst einmal im Gefängnis landen, bevor sie es in die Schlagzeilen schaffen.
Der erwähnte Arzt hat die Tauglichkeitsuntersuchung im Rahmen des Zivildienstes bei mir durchgeführt (Keinerlei Bezug zum Methadon!).