Am 14.2.2009 trat das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (GeoZG) in Kraft.
Das Gesetz dient dem Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur und schafft den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten von geodatenhaltenden Stellen sowie die Nutzung dieser Daten und Dienste, insbesondere für Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
Tobias Haar erläutert das GeoZG in der Ausgabe 4/2009 der Zeitschrift iX. Dieselbe Ausgabe der Zeitschrift enthält auf Seite 114 einen weiteren Artikel zu geografischen Daten, Werkzeugen und Dienstleistern: “Flächenland selbst gebaut” – dieser ist leider nicht online verfügbar.
Das Bundesministerium der Justiz hat das GeoZG auf seiner Webseite veröffentlicht.